Entschädigung

Nachfolgend haben wir Informationen und Dokumente zur bisherigen Debatte um die Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten zusammengestellt. Diese Rubrik befindet sich noch im Aufbau und wird demnächst weiter ergänzt. Beachten Sie hierzu auch die ergänzende Rubrik zur Rehabilitation.

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Darum geht es:

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Erbgesundheitsgesetz)
 

08.06.11, ergänzt am 29.06.11 und 29.08.11: AKG-Härterichtlinienänderung für Euthanasie-Geschädigte: Ausführende Behörde verweigert Auszahlungen

Als wir unsere Pressemitteilung vom April mit dem Anschreiben an die Opfer und dem formlosen Antrag für die "Euthanasie"-Geschädigten auf unsere Homepage stellten (siehe unten 21.04.11), glaubten wir noch, dass die geänderten Entschädigungsleistungen von der ausführenden Behörde umgesetzt würden. Es sollten ja das erste Mal auch die "Euthanasie"-Geschädigten eine monatliche Rente erhalten. Doch es kam anders. So haben wir zu dem seit April praktizierten Umgang mit der Opfergruppe der "Euthanasie"-Geschädigten wie folgt Stellung genommen:

PDF-Symbol Und wieder werden NS Opfer diskriminierend ausgegrenzt
PRESSEMITTEILUNG AG BEZ 08.06.11

Zudem haben wir am 22.06.11 einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien verschickt.

PDF-Symbol Brief der AG BEZ an die Fraktionvorsitzenden von CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zur Umsetzung der AKG-Härterichtlinienänderung.
22.06.11

PDF-Symbol Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. August 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Hier Frage Nr. 31: Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.): Ausschluss der Kinder "Euthanasie"-Geschädigter von den monatlichen Leistungszahlungen in den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 28. März 2011

Siehe ergänzend zur Diskussion den folgenden Artikel:

PDF-Symbol Diskriminierung als Wohltat
Der Versuch des Bundestags, die Entschädigung für die Opfer der NS-»Euthanasie« abschließend zu regeln, hat für die Betroffenen fatale Folgen.
Von Rolf Surmann
KONKRET Nr. 08/2011
Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Konkret-Verlags

PDF-Symbol Nazis erklärten Mutter für geisteskrank
66 Jahre nach dem Krieg werden Euthanasieopfer nicht immer anerkannt - Helmut Heinze deckt eine traurige Wahrheit auf
Von Linda Zuber
Westfälische Rundschau 07.05.11


Aktuell: Erstmals auf Antrag monatliche Entschädigungsleistungen für "Euthanasie"-Geschädigte

BildDer Deutsche Bundestag hat am Gedenktag für die NS-Opfer am 27.1.2011 dem Antrag zur Änderung von Entschädigungsleistungen für Opfer von Zwangssterilisierung und "Euthanasie" zugestimmt. (Siehe zur Bundestagsdebatte unsere Zusammenstellung vom 27.01.11 unten).

Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 1.4.2011 tritt diese Neufassung der AKG-Härterichtlinien rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.

Damit bekommen erstmals auch "Euthanasie"-Geschädigte - das sind die Kinder der ermordeten "Euthanasie"-Opfer - die Möglichkeit, eine monatliche Entschädigungsleistung zu erhalten (291 Euro). Diese Entschädigung erhält ein Opfer aber nur, wenn ein formloser Antrag bei der Bundesfinanzdirektion West (RF 42), Neusser Str. 159, 50733 Köln gestellt wird. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 8.4.2011 der Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigte und Zwangssterilisierten (AG BEZ) mit.

Die AG BEZ hält auf ihrer Webseite an dieser Setelle einen PDF-Symbol Musterantrag im PDF-Format zum Runterladen bereit. Zudem gibt es dort weiterführende Informationen zur Neuregelung der diesbezüglichen AKG-Härterichtlinien.

Nach der Neuregelung orientiert sich die Höhe der Entschädigungsleistung "an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten." (siehe Drucksache 17/4543). Die Entschädigungsleistung für Zwangssterilisierte wird von Amtswegen von derzeit 120 Euro auf monatlich 291 Euro und das sogenannte Heimtaschengeld von 102,26 Euro monatlich auf 150 Euro erhöht.

Weitere Informationen:

PDF-Symbol Brief des Bundesministeriums der Finanzen vom 08.04.11 an die AG BEZ zur Neufassung der AKG-Härterichtlinien vom 28.03.2011 inkl. Gesetzestext

PDF-Symbol Anschreiben für Mitglieder und Freunde der AG BEZ zum Musterantrag

PDF-Symbol Musterantrag als "Euthanasie"-Geschädigte/ter auf eine monatliche Entschädigungsleistung von 291 Euro aufgrund der AKG-Härterichtlinien-Änderung vom 28.03.2011


Aktuelle Debatte zur Entschädung 2011:

Bundestagesantrag zu Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der "Euthanasie" in der Zeit des Nationalsozialismus

In der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 27. Januar 2011 dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, debattierten die Abgeordneten im fast leeren Plenum über eine Erhöhung der Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der "Euthanasie" in der Zeit des Nationalsozialismus (Siehe dazu den zugrunde liegenden überfraktionellen Antrag, Drucksache 17/4543 vom 26.01.2011). Nach gut 30 minütiger Aussprache wurde einer Erhöhung zugestimmt, wobei der eigentliche Antragstext des Bundestags die Angehörigen als "Euthanasie"-Geschädigte ursprünglich nicht erwähnte, sondern lediglich "die Opfer von 'Euthanasie'-Maßnahmen" benannte, obwohl zuvor in der Begründung zwischen den "Opfern von 'Euthanasie' und ihren Angehörigen" unterschieden worden war.

Nachfolgend finden Sie die Mitteilung des Bundestages dazu, die Drucksache und das Plenarprotokoll. Weitere Informationen der AG-BEZ folgen in Kürze.

Weitere Bundestagsdrucksachen

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