Eröffnung der Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde in Brandenburg/Havel am 17.08.2012

Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasiemorde in Brandenburg-HavelAm 17.08.2012 fand die feierliche Eröffnung der Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde in Brandenburg/Havel statt. Nachfolgend finden Sie ein paar ausgewählte Hintergrundinformationen und unser Grußwort.

  1. Öffnungszeiten, Anfahrt, Führungen, Anmeldung
  2. Grußwort der AG BEZ zur Eröffnung der Gedenkstätte
  3. Artikel und Meldungen zur Gedenkstätte

1. Öffnungszeiten, Anfahrt, Führungen, Anmeldung

Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg/Havel
Nicolaiplatz 28
14770 Brandenburg an der Havel

Tel. 03381-7935112
E-Mail: brandenburg@stiftung-bg.de
Internet: www.stiftung-bg.de

Öffnungszeiten
Do + Fr 13 bis 17 Uhr, Sa + So 10 bis 17 Uhr
Mi + Do 9 bis 13 Uhr Führungen und Projektangebote zum Thema „Der NS-Krankenmord in Brandenburg/Havel“ für Schulklassen

Anfahrt
Ab Brandenburg Hbf. Tram 1, 2 oder 6 bis Haltestelle Nicolaiplatz

Führungen auf Anmeldung
E-Mail: brandenburg@stiftung-bg.de

Katalog zur Ausstellung (in deutscher und englischer Sprache)

Astrid Ley, Annette Hinz-Wessels (Hrsg.):
Die Euthanasie-Anstalt Brandenburg an der Havel
Morde an Kranken und Behinderten im Nationalsozialismus
Band 34 der Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Metropol Verlag Berlin 2012, 11,40 € (im Buchhandel 19,- €)
ISBN 978-3-86331-085-1

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2. Grußwort zur Eröffnung der Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde in Brandenburg / Havel am 17.08.2012

Von Margret Hamm, Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten

PDF Grußwort im PDF-Format

Margret HammVerehrte Anwesende,

es ist begrüßenswert, dass auch hier in Brandenburg endlich 67 Jahre nach Ende des faschistischen NS-Staates, eine würdige Gedenkstätte am historischen Ort entstanden ist. Es gab zwar auch in den vergangenen Jahren Initiativen und Informationen zur Nutzung dieses Areals und zum Gedenken hier auf dem Gelände des Alten Zuchthauses, aber jetzt haben die Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer und andere Besucher die Möglichkeit, sich in festen Räumen der neuen Gedenkstätte zu informieren und der Opfer angemessen zu gedenken.

Die Verbrechen, die Morde durch Gas, die hier mitten in der Stadt Brandenburg geschehen sind, gehören zur ersten Phase der T4-Krankenmorde, die von der Tiergartenstr. 4 in Berlin organisiert wurden. In den sechs reichsweiten Gasmordanstalten töteten Ärzte und ihre Helfer von 1939 bis August 1941 ca. 70 000 Menschen. In einer anschließenden, heute „dezentrale Euthanasie“ genannten Phase verloren bis Kriegsende weitere rund 87 000 Opfer durch gezielt gegebene tödlich wirkende Medikamente und Mangelversorgung ihr Leben. Darüber hinaus starben mehr als 50 000 Menschen bei verschiedenen „Euthanasie-Sonderaktionen“ und weitere 80 000 psychisch Kranke verhungerten in den besetzten Gebieten oder wurden dort ermordet.

Die in der NS-Zeit auch als „Euthanasie“ bezeichnete „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ begann durch die Rückdatierung des sogenannten „Euthanasie“-Erlasses auf den 1.9.1939, dem Beginn des Zweiten Weltkriegs.

So waren mehr als 300 000 Menschen zwischen 1939 und 1945 Opfer der NS- Mordaktionen an psychisch Kranken und Behinderten, im Deutschen Reich und auch in den eroberten Gebieten. Es waren aber auch Menschen Opfer dieser Mordaktionen, denen man Diagnosen und Krankheitsbilder unterstellte, weil sie sozial auffällig wurden oder sich der NS-Ideologie widersetzten. Sie wurden ausgegrenzt, stigmatisiert und später als „Lebensunwerte“ ermordet.

Wir vertreten in unserem Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten auch Angehörige, deren Väter, Mütter oder Geschwister hier in Brandenburg getötet worden sind. Leider haben die meisten Angehörigen – da selbst inzwischen verstorben – nicht mehr die Möglichkeit, die jetzt so spät entstandene Gedenkstätte zu besuchen und in das Gedenkbuch zu schauen, durch das ihre ermordeten Väter, Mütter oder Geschwister endlich gewürdigt werden.
Doch den wenigen noch Lebenden können wir noch helfen. Vor kurzem haben wir Angehörigen eines hier ermordeten Opfers durch diese neuen Forschungsergebnisse Gewissheit geben können, dass ihre Mutter in Brandenburg ermordet wurde. Jahrzehntelang haben sie den Angaben auf der falsch ausgestellten Todesurkunde geglaubt, dass ihre Mutter in Hartheim den Tod durch Gas sterben musste. Die inzwischen hoch betagten Kinder des Opfers fanden durch die Aufnahme des Namens ihrer Mutter in das Gedenkbuch und das neue Wissen über ihren tatsächlichen Ort des Leidens und des Todes nun die Möglichkeit, hier zu trauern und selbst Ruhe zu finden.

Ich möchte zum Schluss doch noch auf einen sogenannten Wehrmutstropfen hinweisen. Bei allen Anstrengungen und Verwirklichungen eines Gedenkens an Zwangssterilisierte und Opfer der „Euthanasie“ und ihrer Angehörigen, den „Euthanasie“-Geschädigten, sollten wir uns bewusst sein, dass diese Opfergruppe bis zum heutigen Tage, entgegen dem wissenschaftlichen Forschungsstand, nicht als Verfolgte rassehygienischer NS-Verbrechen von Seiten des Staates (Bundestag und Bundesregierung) anerkannt werden. Und das, obwohl die Abgeordneten des Deutschen Bundestags 2007 endlich diese Verbrechen als rassistische Verbrechen in ihrer Entschließung (16/3811) zur Ächtung des GzVeN benannt haben. Das Parlament und die Regierung sind weiterhin nicht bereit, diese Opfer als Verfolgte anzuerkennen, was für die noch wenigen lebenden Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten eine moralische und gesellschaftliche Rehabilitation wäre. Denn der Makel, dass sie und ihre Familien als „lebensunwert“ gegolten haben, sitzt in den Familien tief und geht bis in die sogenannte Dritte Generation.

Bei allen unseren Bemühungen um ein Gedenken und um Gedenkorte sollten wir uns immer wieder diese Weigerung des Parlaments und der Bundesregierung in Erinnerung rufen. Denn solange der Gesetzgeber den Opfern die ihnen zustehenden persönlichen Rechte vorenthält, fehlt aus ihrer Sicht der Debatte um Gedenken und Gedenkorte die Grundlage.

Der Satz William Faulkners: „Das Vergangene ist nie tot; es ist nicht einmal vergangen“, trifft leider immer noch auf die Haltung des Gesetzgebers gegenüber dieser Opfergruppe zu.

Ich wünsche der Ausstellung viele, besonders junge Besucher, die hier auch – hoffentlich bald – das pädagogische Angebot der Gedenkstätte nutzen können.

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3. Artikel und Meldungen zur Gedenkstätte

Neue Euthanasie-Gedenkstätte eröffnet
Brandenburg/Havel – Eine „aktive Gedenkstätte“ für Euthanasiemorde der Nationalsozialisten gibt es jetzt auch in der Stadt Brandenburg/Havel.
AERZTEBLATT.DE 17.08.12

Mahnmal gegen Nazi-Morde in Brandenburg: Neue Gedenkstätte erinnert an Euthanasie-Verbrechen
FOCUS Online 17.08.12

Gestern eröffnete die Gedenkstätte der Euthanasie – Verbrechen der Nazis in Brandenburg
Massenmord mitten in der Stadt
MAERKISCHE ALLGEMEINE 19.08.12

Brandenburg: 9000 Opfer, 8000 Namen
Jachertz, Norbert
Eine Gedenkstätte in Brandenburg/Havel erinnert an die Euthanasieopfer der T4-Aktion.
Deutsches Ärzteblatt 2012; 109(46) 16.11.12